Verkehrswertgutachten und
Immobilienbewertung
Nürnberg
Beratung vom sachverständigen Bauingenieur aus Nürnberg
Verkehrswertgutachten und Immobilienbewertung vom Ingenieur aus Nürnberg
Sind sie auf der Suche nach einem Bauingenieur für ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie, Ihr Haus oder Ihre Wohnung?
Ich bewerte Ihre Immobilie gemäß § 194 BauGB und ImmoWertV.
Für eine Immobilienbewertung besichtigen wir gemeinsam das Bewertungsobjekt. Dort analysiere ich unter anderem die Bausubstanz der Immobilie. Gerne führe ich auch eine Hauskaufberatung durch.
Im Anschluss erstelle ich ein Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten. Dies hängt von Ihren Bedürfnissen ab.
Die für die Immobilienbewertung notwendigen Unterlagen finden Sie unten.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV
Gemäß der gesetzlichen Standards für Immobilienbewertung § 6 ImmoWertV kann der Preis einer Immobilie (auch Immobilienwert genannt) mithilfe von drei verschiedenen Verfahren ermittelt werden:
- dem Vergleichswertverfahren,
- dem Ertragswertverfahren und
- dem Sachwertverfahren
Ich berechne ich Ihnen alle dieser Werte, unter der Voraussetzung, dass die nötigen Daten des entsprechenden Gutachterausschusses vorliegen.
Bei einem Kurzgutachten wird in prägnanter Art und Weise der Wert Ihrer Immobilie eingeschätzt.Ein Kurzgutachten wird z.B. bei dem Kauf einer Immobilie oder für das Betreuungsgericht benötigt. Insbesondere bei kleineren Immobilien wie z.B. bei einer Eigentumswohnung bietet sich ein Kurzgutachten an. Es wird der Vergleichwert, der Ertragswert und der Sachwert ermittelt.
Bei einem Verkehrswertgutachten wird ausführlich der Zustand einer Immobilie analisiert. Der Fokus liegt zudem auf der Ermittlung objektspezifischer Eigenschaften. Dieses Gutachten wird zum Beispiel in gerichtlichen Auseinandersetzungen benötigt. Auch hier wird der Vergleichswert, der Ertragswert und der Sachwert ermittelt. Der Fokus liegt auf einer objektspezifischen Anpassung.
Vergleichswertverfahren

Bei dem Vergleichswertverfahren nach §§ 24-26 ImmoWertV wird ein angemessener Preis für Ihre Immobilie auf Grundlage von Vergleichspreisen bzw. Vergleichsfaktoren berechnet.
Ertragswertverfahren

Bei dem Ertragswertverfahren nach §§ 27-34 ImmoWertV wird ein angemessener Preis für Ihre Immobilie auf Grundlage des erzielbaren Reinertrags (Miete weniger Bewirtungskosten) berechnet.
Sachwertverfahren

Bei dem Sachwertverfahren nach §§ 35-39 ImmoWertV wird ein angemessener Preis für Ihre Immobilie auf Grundlage der Normalherstellungskosten weniger Altersminderung inkl. Bodenwert multipliziert mit einem Sachwertfaktor berechnet.
4 Schritte zu Ihrem Verkehrswertgutachten
4 Schritte zu Ihrem Wertgutachten (Immobilienbewertung):
- Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon auf.
- Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen zu.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für eine Begehung vor Ort. Wir bringen alle notwendigen technischen Geräte mit.
- Im vereinbarten Zeitraum erhalten Sie ein vollständiges Wertgutachten. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie eine Immobilienbewertung an, auch kurzfristig möglich.
Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten
Für ein Wertgutachten sind folgende Unterlagen notwendig:
- Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
- Angaben zur Modernisierung
- Angaben zum Hausgeld, Instandhaltungsrücklagen und Nebenkostenabrechnung
- Baubeschreibung
- Bauunterlagen wie z.B. Grundrisse
- Baulastenverzeichnis
- Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
- Energieausweis
- Grundbuchauszug
- Teilungserklärung (falls zutreffend)
- Angaben zur Miete (falls zutreffend)